Wer sich weiterbildet, fehlt am Arbeitsplatz. Dafür aber hat der Chef bald einen topausgebildeten Mitarbeitenden. Damit beide Seiten tatsächlich von einer „Win-Win-Situation“ sprechen können, gilt es ein paar grundsätzliche Regeln einzuhalten.

In Folge 1 und Folge 2 unserer Serie zum Thema Fortbildung sind wir auf Angebote und Möglichkeiten eingegangen, welche junge Schreiner und Tischlerinnen auf ihrem Berufsweg weiterbringen. Wer weiss, wohin er oder sie beruflich will, dem und der stehen also (fast) alle Türen offen. Da Weiterbildungsmassnahmen oftmals auf Auswirkung auf die Präsenz am Arbeitsplatz haben, stellt sich vorab bald einmal die Frage: Wann sag ich’s meinem Chef  – und, sag ich’s ihm überhaupt?

Der Chef kann weiterhelfen

Bruno Krucker, Schulleiter Höhere Fachschule Bürgenstock (Schweiz) und Geschäftsleitungsmitglied Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM), rät unbdingt zu einer offensiven Kommunikation: „Zum einen wirkt sich jede Weiterbildung auf das Unternehmen aus – positiv durch den Gewinn an Know-how, eher negativ durch Absenzen -, auf der anderen Seite haben Chefs ja auch persönlich Erfahrungen gemacht mit Fortbildungsangeboten, können vielleicht sogar konkret weiterhelfen.“

Symbolbild Zollstock

Als „ideal“ bezeichnet Krucker den Umstand, wenn der fortbildungswillige Angestellte eine Informationsveranstaltung, beispielsweise einer Schule, gemeinsam mit dem Chef besucht. „Dann sind beide auf dem gleichen Wissensstand. Und der Chef kann beurteilen, ob das dort vermittelte Wissen letztendlich auch ihm und seinem Betrieb zugute kommt.“

Finanzierung durch Dritte

Eine Erkenntnis, welche den Chef automatisch zum Punkt führt, ob und in welchem Ausmasse er sich an der Fortbildung seines Angestellten allenfalls finanziell beteiligt. Das tut er viel eher, wenn ein Zusatznutzen für das Unternehmen besteht. Beispielsweise dadurch, dass eine fachliche Lücke geschlossen oder neue Produkte und Dienstleistungen lanciert werden können. Schon alleine deshalb lohnt es sich also, seinen Vorgesetzten in die Planung miteinzubeziehen.

„In der Regel wird bei einer finanziellen Beteiligung des Unternehmens eine Abmachung getroffen, welche den Mitarbeitenden nach der Fortbildung für eine gewisse Zeit an den Betrieb bindet“, führt Bruno Krucker aus. Sollte Letzterer vor dieser Frist künden, muss er damit rechnen, den erhaltenen Betrag ganz oder zumindest teilweise zurückerstatten zu müssen.

„Was die Finanzierung einer persönlichen Weiterbildung anbelangt, so gilt die Faustregel, dass die Kosten vom Nutzer primär selber getragen werden und er von Rückvergütungen,  Beiträgen des Unternehmens oder Stipendien profitiert, sagt Bruno Krucker von der Höheren Fachschule Bürgenstock.

Wer wann, wieviel und überhaupt Beiträge durch Dritte zugesprochen erhält, darüber geben zum einen die Berufsverbände oder Schulen Auskunft, andererseits gibt es im Internet diverse Seiten, welche grundlegende Anhaltspunkte liefern.

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BERECHNUNGSTOOL SCHULEN

Häufig führen die einzelnen Schulen auf Ihren Seiten auch Berechnungstools, über die der Nettopreis einer Veranstaltung berechnet werden kann.