Wussten Sie, dass Sie mit der Investition in neue Werkzeuge gleich auch Steuern sparen können? Bestellen Sie noch bis Ende Jahr Werkzeuge und schreiben Sie diese als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vollständig bis 800 € sofort ab. Wir haben für Sie eine Broschüre mit unseren attraktiven Aktionen auf Werkzeuge und Maschinen zusammengestellt.

SO SPAREN SIE STEUERN

Bestellen Sie noch bis zum Ende dieses Jahres Artikel aus dieser Broschüre und schreiben Sie diese als geringwertige Wirtschaftsgüter vollständig bis € 800,– ab.

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (oder kurz GWG( liegt dann vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

– Bei diesem Wirtschaftsgut handelt es sich um ein abnutzbares, bewegliches (körperliches) Anlagegut (z.B. Akkubohrschrauber, Handkreissäge, Handwerkzeuge, Kabeltrommel etc.)
– Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar

Für weitere Informationen oder die Wahl der Abschreibungsform sprechen Sie Ihren Steuerberater an.